Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676. Wir verfügen über ein Kompetenznachweis für die Projektierung, Instandhaltung und Installation von Rauchwarnmeldern, der alle 5 Jahre aktualisiert wird.
Aktuell besteht ab dem 31.12.2017 eine Nachrüstpflicht von Rauchmelder im Wohnbereich in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Wenn’s brennt, zählt jede Sekunde. Rauchwarnmelder erkennen einen Haus-oder Zimmerbrand bereits im Anfangsstadium: Sobald sie geringe Mengen an Brandrauch feststellen, lösen sie Alarm aus. Sie lassen sich zudem untereinander vernetzen. Das heißt: Wird ein Rauchwarnmelder ausgelöst, melden dies auch alle anderen. Der Alarm ist im gesamten Haus zu hören. So sind Sie und Ihre Familie im Ernstfall schneller informiert und können sich in Sicherheit bringen. Was der gesunde Menschenverstand gebietet, schreibt übrigens auch der Gesetzgeber vor: In fast allen Bundesländern besteht bereits die Einbau- bzw. Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder.
Wärmewarnmelder runden das Sicherheitskonzept ab und decken all die Situationen ab, in denen Rauchmelder nicht eingesetzt werden können. Sie sind besonders geeignet für staubige Hobbyräume oder für Wohnbereiche wie Küche und Bad, in denen Kochdunst und Kondenswasser bei Rauchwarnmeldern einen Fehlalarm auslösen könnten. Denn der Wärmewarnmelder arbeitet nach dem Temperaturanstiegsprinzip. Er löst einen Alarm aus, sobald er einen ungewöhnlichen Temperaturanstieg erfasst oder wenn eine Raumtemperatur über 54ºC erreicht wird. Zudem lässt sich der Wärmewarnmelder mit den Rauchwarnmeldern der anderen Räume vernetzen.